Basis einer Weiterbildung im Internationalen Rechnungswesen sind die IFRS, die International Financial Reporting Standards. Im Folgenden haben wir die wichtigsten IFRS-Standards für Sie aufgelistet:
- IFRS 1
- Erstmalige Anwendung der Internationalen Financial Reporting Standards
IFRS 1 erläutert die Vorgehensweise, wenn ein Unternehmen das erste Mal die IFRS für einen Abschluss anwendet. Inhalte sind z. B. IFRS Eröffnungsbilanz, Rechnungslegungsmethoden, Ausnahmen von der retrospektiven Anwendung, Schätzungen und Befreiungen von anderen IFRS.
- IFRS 2
- Anteilsbasierte Vergütungen
IFRS 2 regelt die Bilanzierung von anteilsbasierten Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente, mit Barausgleich und mit wahlweisem Ausgleich durch Barmittel oder durch Eigenkapitalinstrumente.
- IFRS 3
- Unternehmenszusammenschlüsse
In IFRS 3 werden Bilanzierungsregeln für die Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen gegeben. Ein solcher Zusammenschluss liegt vor, wenn ein Erwerber die Beherrschung, d. h. die Kontrolle über einen Geschäftsbetrieb erlangt. Inhalte sind z. B. die Erwerbsmethode, der Erwerbszeitpunkt, Ansatz und Bewertung des Geschäfts- oder Firmenwerts und die Behandlung sukzessiver Unternehmenszusammenschlüsse.
- IFRS 4
- Versicherungsverträge
IFRS 4 enthält Übergangsregelungen für Versicherer, um die Rechnungslegung von Versicherungsverträgen und Rückversicherungsverträgen abzubilden bis die zweite Phase des Projekts Versicherungsverträge beim IASB abgeschlossen ist.
- IFRS 5
- Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche
In IFRS 5 werden Vorschriften gegeben, wie langfristige Vermögenswerte zu bilanzieren sind, die zur Veräußerung gehalten werden. Weiterhin werden die Darstellung und erforderliche Anhangangaben für aufgegebene Geschäftsbereiche erläutert. Inhalte sind z. B. langfristige Vermögenswerte, Veräußerungsgruppen, aufgegebene Geschäftsbereiche, fortzuführende Geschäftsbereiche.
- IFRS 6
- Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen
IFRS 6 enthält Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften, um Vermögenswerte, die aus der Exploration und Evaluierung von Bodenschätzen resultieren, im IFRS Abschluss darzustellen. Inhalte sind z. B. mineralische Ressourcen, Klassifizierung und Indikatoren für Wertminderung.
- IFRS 7
- Finanzinstrumente: Angaben
In IFRS 7 werden die verpflichtenden Anhangangaben für Finanzinstrumente geregelt. Inhalte sind Kategorien von Finanzinstrumenten, Ertrags-, Aufwands-, Gewinn- oder Verlustposten, Risiken aus Finanzinstrumenten, qualitative Angaben, quantitative Angaben, Ausfallrisiko, Liquiditätsrisiko, Marktrisiko, Sensitivitätsanalyse.
- IFRS 8
- Geschäftssegmente
IFRS 8 erläutert die Angaben, die in Bezug auf eine Segmentberichterstattung erforderlich sind. Betroffen sind im Wesentlichen Unternehmen, deren Schuld- oder Eigenkapitalinstrumente an öffentlichen Märkten gehandelt werden, wenn die Geschäftssegmente quantitative Schwellenwerte überschreiten. Inhaltlich sind Angaben zu Produkten/Dienstleistungen, geografischen Gebieten und wichtigen Kunden zu machen.-
- IFRS 9
- Finanzinstrumente
IFRS 9 enthält Bilanzierungs- und Bewertungsregeln für Finanzinstrumente. Die verpflichtende Anwendung ist seit 1.1.2018. IFRS 9 ersetzt IAS 39.
Inhalte sind z. B. finanzielle Vermögenswerte, finanzielle Verbindlichkeiten, Derivate, Geschäftsmodell, Art der Zahlungsströme, Wertminderung nach expected-loss-model, Kreditrisiko, Hedge Accounting, beizulegender Zeitwert, Fair Value Option.
- IFRS 10
- Konzernabschlüsse
In IFRS 10 werden Rechnungslegungsregeln für die Erstellung und Darstellung von Konzernabschlüssen gegeben, wenn ein Mutterunternehmen ein oder mehrere Tochterunternehmen beherrscht. Inhalte sind z. B. Beherrschung, Macht, Konsolidierung, nicht beherrschende Anteile.
- IFRS 11
- Gemeinsame Vereinbarungen
IFRS 11 regelt die Bilanzierung von gemeinsamen Vereinbarungen in Einzel- und Konzernabschlüssen der beteiligten Parteien. Bei einer gemeinsamen Vereinbarung üben zwei oder mehr Parteien gemeinschaftlich Führung aus. Inhalte sind z. B. gemeinschaftliche Tätigkeit, Gemeinschaftsunternehmen, Equity Methode, Bilanzierung von Vermögenswerten und Schulden.
- IFRS 12
- Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen
IFRS 12 enthält Regelungen über die verpflichtenden Anhangangaben in Einzel- und Konzernabschlüssen zu Beteiligungen an anderen Unternehmen. IFRS 12 ist anzuwenden, wenn ein Unternehmen beteiligt ist an: Tochterunternehmen, gemeinsamen Vereinbarungen, assoziierten Unternehmen und nicht konsolidierten strukturierten Einheiten.
- IFRS 13
- Bemessung des beizulegenden ZeitwertsBei IFRS 13 handelt es sich um einen übergreifenden Standard, der im Zusammenhang mit anderen IFRS angewendet wird, die eine Bewertung oder Angabe zum beizulegenden Zeitwert vorschreiben. Beim beizulegenden Zeitwert handelt es sich um den Preis, der bei einem geordneten Geschäftsvorfall unter Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts erzielt bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Inhalte sind: aktiver Markt, höchste und beste Verwendung, Inputfaktoren, Transaktionskosten, Transportkosten, Fair Value Hierarchie.
- IFRS 14
- Regulatorische Abgrenzungsposten
IFRS 14 enthält eine Übergangsregelung für Unternehmen, die einen ersten IFRS Abschluss aufstellen und IFRS 1 anwenden und Preisregulierungen unterliegen. Solche Unternehmen dürfen nationale Bilanzierungsregeln in Bezug auf regulatorische Abgrenzungsposten im IFRS Abschluss anwenden.
- IFRS 15
- Erlöse aus Verträgen mit Kunden
IFRS 15 beinhaltet die Neuregelung der Umsatzrealisierung nach dem 5-Schritte-Modell. IFRS 15 ist ab dem 1.1.2018 verpflichtend anzuwenden und ersetzt IAS 11 Fertigungsaufträge, IAS 18 Erlöse, IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme, IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien, IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden, SIC 31 Erträge-Tausch von Werbeleistungen
1. Schritt: Identifizierung des Vertrags
2. Schritt: Identifizierung der Leistungsverpflichtungen
3. Schritt: Bestimmung des Transaktionspreises
4. Schritt: Verteilung des Transaktionspreises auf die Leistungsverpflichtungen
5. Schritt: Erlöserfassung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtung
- IFRS 16
- Leasingverhältnisse
In IFRS 16 werden neue Regeln zu Ansatz, Bewertung, Ausweis und Anhangangaben für Leasingverhältnisse gegeben. Der Standard ist auf den Leasingnehmer und Leasinggeber verpflichtend ab 1.1.2019 anzuwenden. IFRS 16 wird IAS 17 Leasingverhältnissee, IFRIC 4 Beurteilung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, SIC 15 Mietleasing-verhältnisse – Anreizvereinbarungen, SIC 27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen ersetzen. Inhalte sind z. B. kurz laufende Leasingvereinbarungen, Leasingvereinbarungen über Vermögenswerte von geringem Wert, right of use assets (Vermögenswerte aus Nutzungsrecht), variable Leasingzahlungen, sale and lease back-Transaktionen, Finanzierungsleasing, Mietleasing.
- IFRS 17
- Versicherungsverträge
IFRS 17 regelt die Grundsätze für Ansatz, Bewertung und Ausweis von Versicherungsverträgen. In den Anwendungsbereich fallen Versicherungsverträge, Rückversicherungsverträge und Kapitalanlageverträge.
- IFRS 18
- Darstellung und Angaben im Abschluss
IFRS 18 wurde am 9. April 2024 veröffentlicht und gilt vorbehaltlich des endorsements ab 1. Januar 2027. IFRS 18 wird IAS 1 ersetzen. IFRS 18 enthält erstmals klare Vorgaben zur Struktur der GuV und zur Erläuterung von öffentlich kommunizierten Leistungskennzahlen (Management-Defined-Performance Measures; MPM)