IFRS Rechnungswesen unter der Lupe

Fachbereich
 IFRS Rechnungswesen 

Internationale Rechnungslegung nach IFRS

Sie beschäftigen sich gern mit Konzernstrukturen und den Auswirkungen von weltweiten Vernetzungen auf das Rechnungswesen? Dann sind Sie in der internationalen Rechnungslegung nach IFRS genau richtig. Das Erstellen von Einzel- oder Konzernabschlüssen auf Basis der International Financial Reporting Standards gilt als Königsdisziplin im Rechnungswesen. Das Auswerten der IFRS Abschlüsse geschieht im Rahmen der Bilanzanalyse und ist nicht nur für Rating Analysten, sondern auch für Geschäftsführer und Vorstände ein wichtiges Instrument, um die Aussagen von internationalen Abschlüssen zu verstehen.

IFRS Pflicht für kapitalmarktorientierte Konzerne

Seit 2005 sind aufgrund der IAS Verordnung alle kapitalmarktorientierten Konzerne verpflichtet, ihren Konzernabschluss nach den IFRS (International Financial Reporting Standards) aufzustellen, wenn sie ihren Sitz in der EU haben. Bei den IFRS handelt es sich um Bilanzierungsregeln, die von einem privatrechtlichen Gremium, dem IASB (International Accounting Standards Board) erlassen werden. Diese Regelungen unterliegen einer starken Dynamik, da der IASB die IAS und IFRS ständig ergänzt, verbessert oder neue IFRS hinzufügt. Bevor ein Bilanzierer in der EU die IFRS anwenden kann, müssen die Regelungen in das jeweilige nationale Recht übernommen werden. Dieser Prozess wird als Endorsement bezeichnet.

Für einen Bilanzersteller mit Sitz in Deutschland ergibt sich eine hochkomplexe Situation. Er hat für den Einzelabschluss das HGB, zuletzt geändert durch BilMoG und BilRuG, zu beachten. Für die Steuerbilanz ist das EStG und das Maßgeblichkeitsprinzip zu beachten, und im Bereich des Konzernabschlusses muss er das System der IFRS und das Zusammenspiel zum HGB beherrschen. Ein IFRS-Studium ist unentbehrlich für Fach- und Führungskräfte, die im Rechnungswesen von Konzernen tätig sind oder einen Aufstieg planen.

Mit unserem speziellen Angebot an Weiterbildungen im IFRS Rechnungswesen helfen wir Ihnen den Durchblick zu behalten:

IFRS Accountant

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Bilanzbuchhalter International (IHK)

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Bilanzanalyse

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Unsere IFRS-Weiterbildungen eignen sich als Einstieg in die IFRS Bilanzierung oder auch um vertiefte Kenntnisse im IFRS Rechnungswesen zu erlangen.

IFRS-Weiterbildung: Geprüfter Bilanzbuchhalter International (IHK) oder Certified IFRS Accountant?

Im Rahmen der Bilanzbuchhalter-Weiterbildung werden i.d.R. nur Grundlagen der IFRS vermittelt, auch in den Bachelorstudiengängen an den Hochschulen werden im Bereich des Rechnungswesens häufig nur Grundkenntnisse der IFRS unterrichtet, sodass später die Notwendigkeit besteht, das vorhandene IFRS-Wissen zu erweitern und zu vertiefen.

Für eine tiefgreifende Beschäftigung mit den IAS/IFRS, sodass dann ein Konzernabschluss erstellt bzw. ein reportingpackage an ein Mutterunternehmen geliefert werden kann, stehen grundsätzlich zwei Alternativen zur Verfügung. Der Bilanzbuchhalter International Lehrgang oder der Certified IFRS Acountant als advanced certificate.

Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Weiterbildungen?

  Bilanzbuchhalter/in International Certified IFRS Accountant (advanced certificate)
Zulassungsvoraussetzungen Bilanzbuchhalter IHK oder Studium (jetzt keine Berufserfahrung mehr erforderlich) Bilanzbuchhalter IHK oder Studium (keine Berufserfahrung erforderlich) oder IFRS Accountant (basic certificate)
Art des Lehrgangs Samstagslehrgang, Online-Lehrgang oder Fernlehrgang Fernlehrgang
Dauer 216 Stunden als Präsenzlehrgang
12 Monate Fernlehrgang
7 Monate
Fachinhalte IFRS-Einzelabschluss
IFRS-Konzernabschluss
Bilanzanalyse


Fachenglisch (nur Begriffe)

Internationales Steuerrecht
Umsatzsteuer
Finanzmanagement
IFRS-Einzelabschluss
IFRS-Konzernabschluss
Bilanzanalyse

Fachenglisch


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Art der Prüfung schriftliche Prüfung an zwei aufeinanderfolgenden Tagen bei der IHK Würzburg oder einer anderen IHK am Wohnort 3 Stunden Online-Prüfung in einem Testcenter in Wohnortnähe
Art des Abschlusses IHK-Zeugnis DIZR-Zertifikat

Eine Weiterbildung im Internationalen Rechnungswesen ist für Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Finanz- und Rechnungswesen, Controlling, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Revision und Unternehmensberatung unentbehrlich geworden.
Die Zahl der Unternehmen aus allen Branchen, die grenzüberschreitend tätig sind, steigt immer weiter. Daher wird auch der Bedarf an Fachkräften im Rechnungswesen immer größer, die nicht nur die nationalen, sondern auch die internationalen Regelungen nach IFRS beherrschen.

English for Accountants

Wenn Sie im Rechnungswesen von international agierenden Unternehmen arbeiten, benötigen Sie spezifische Sprachkenntnisse, um mit Kollegen oder Geschäftspartnern über Bilanzierungsfragen oder Inhalte von Reportings zu kommunizieren. Wir bieten daher auch Englischkurse an.

Die IFRS Standards

Basis einer Weiterbildung im Internationalen Rechnungswesen sind die IFRS, die International Financial Reporting Standards. Im Folgenden haben wir die wichtigsten IFRS-Standards für Sie aufgelistet:

IFRS 1
Erstmalige Anwendung der Internationalen Financial Reporting Standards
IFRS 1 erläutert die Vorgehensweise, wenn ein Unternehmen das erste Mal die IFRS für einen Abschluss anwendet. Inhalte sind z. B. IFRS Eröffnungsbilanz, Rechnungslegungsmethoden, Ausnahmen von der retrospektiven Anwendung, Schätzungen und Befreiungen von anderen IFRS.
IFRS 2
Anteilsbasierte Vergütungen
IFRS 2 regelt die Bilanzierung von anteilsbasierten Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente, mit Barausgleich und mit wahlweisem Ausgleich durch Barmittel oder durch Eigenkapitalinstrumente.
IFRS 3
Unternehmenszusammenschlüsse
In IFRS 3 werden Bilanzierungsregeln für die Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen gegeben. Ein solcher Zusammenschluss liegt vor, wenn ein Erwerber die Beherrschung, d. h. die Kontrolle über einen Geschäftsbetrieb erlangt. Inhalte sind z. B. die Erwerbsmethode, der Erwerbszeitpunkt, Ansatz und Bewertung des Geschäfts- oder Firmenwerts und die Behandlung sukzessiver Unternehmenszusammenschlüsse.
IFRS 4
Versicherungsverträge
IFRS 4 enthält Übergangsregelungen für Versicherer, um die Rechnungslegung von Versicherungsverträgen und Rückversicherungsverträgen abzubilden bis die zweite Phase des Projekts Versicherungsverträge beim IASB abgeschlossen ist.
IFRS 5
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche
In IFRS 5 werden Vorschriften gegeben, wie langfristige Vermögenswerte zu bilanzieren sind, die zur Veräußerung gehalten werden. Weiterhin werden die Darstellung und erforderliche Anhangangaben für aufgegebene Geschäftsbereiche erläutert. Inhalte sind z. B. langfristige Vermögenswerte, Veräußerungsgruppen, aufgegebene Geschäftsbereiche, fortzuführende Geschäftsbereiche.
IFRS 6
Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen
IFRS 6 enthält Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften, um Vermögenswerte, die aus der Exploration und Evaluierung von Bodenschätzen resultieren, im IFRS Abschluss darzustellen. Inhalte sind z. B. mineralische Ressourcen, Klassifizierung und Indikatoren für Wertminderung.
IFRS 7
Finanzinstrumente: Angaben
In IFRS 7 werden die verpflichtenden Anhangangaben für Finanzinstrumente geregelt. Inhalte sind Kategorien von Finanzinstrumenten, Ertrags-, Aufwands-, Gewinn- oder Verlustposten, Risiken aus Finanzinstrumenten, qualitative Angaben, quantitative Angaben, Ausfallrisiko, Liquiditätsrisiko, Marktrisiko, Sensitivitätsanalyse.
IFRS 8
Geschäftssegmente
IFRS 8 erläutert die Angaben, die in Bezug auf eine Segmentberichterstattung erforderlich sind. Betroffen sind im Wesentlichen Unternehmen, deren Schuld- oder Eigenkapitalinstrumente an öffentlichen Märkten gehandelt werden, wenn die Geschäftssegmente quantitative Schwellenwerte überschreiten. Inhaltlich sind Angaben zu Produkten/Dienstleistungen, geografischen Gebieten und wichtigen Kunden zu machen.
IFRS 9
Finanzinstrumente
IFRS 9 enthält Bilanzierungs- und Bewertungsregeln für Finanzinstrumente. Die verpflichtende Anwendung ist seit 1.1.2018. IFRS 9 ersetzt IAS 39.
Inhalte sind z. B. finanzielle Vermögenswerte, finanzielle Verbindlichkeiten, Derivate, Geschäftsmodell, Art der Zahlungsströme, Wertminderung nach expected-loss-model, Kreditrisiko, Hedge Accounting, beizulegender Zeitwert, Fair Value Option.
IFRS 10
Konzernabschlüsse
In IFRS 10 werden Rechnungslegungsregeln für die Erstellung und Darstellung von Konzernabschlüssen gegeben, wenn ein Mutterunternehmen ein oder mehrere Tochterunternehmen beherrscht. Inhalte sind z. B. Beherrschung, Macht, Konsolidierung, nicht beherrschende Anteile.
IFRS 11
Gemeinsame Vereinbarungen
IFRS 11 regelt die Bilanzierung von gemeinsamen Vereinbarungen in Einzel- und Konzernabschlüssen der beteiligten Parteien. Bei einer gemeinsamen Vereinbarung üben zwei oder mehr Parteien gemeinschaftlich Führung aus. Inhalte sind z. B. gemeinschaftliche Tätigkeit, Gemeinschaftsunternehmen, Equity Methode, Bilanzierung von Vermögenswerten und Schulden.
IFRS 12
Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen
IFRS 12 enthält Regelungen über die verpflichtenden Anhangangaben in Einzel- und Konzernabschlüssen zu Beteiligungen an anderen Unternehmen. IFRS 12 ist anzuwenden, wenn ein Unternehmen beteiligt ist an: Tochterunternehmen, gemeinsamen Vereinbarungen, assoziierten Unternehmen und nicht konsolidierten strukturierten Einheiten.
IFRS 13
Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
Bei IFRS 13 handelt es sich um einen übergreifenden Standard, der im Zusammenhang mit anderen IFRS angewendet wird, die eine Bewertung oder Angabe zum beizulegenden Zeitwert vorschreiben. Beim beizulegenden Zeitwert handelt es sich um den Preis, der bei einem geordneten Geschäftsvorfall unter Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts erzielt bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Inhalte sind: aktiver Markt, höchste und beste Verwendung, Inputfaktoren, Transaktionskosten, Transportkosten, Fair Value Hierarchie.
IFRS 14
Regulatorische Abgrenzungsposten
IFRS 14 enthält eine Übergangsregelung für Unternehmen, die einen ersten IFRS Abschluss aufstellen und IFRS 1 anwenden und Preisregulierungen unterliegen. Solche Unternehmen dürfen nationale Bilanzierungsregeln in Bezug auf regulatorische Abgrenzungsposten im IFRS Abschluss anwenden.
IFRS 15
Erlöse aus Verträgen mit Kunden
IFRS 15 beinhaltet die Neuregelung der Umsatzrealisierung nach dem 5-Schritte-Modell. IFRS 15 ist ab dem 1.1.2018 verpflichtend anzuwenden und ersetzt IAS 11 Fertigungsaufträge, IAS 18 Erlöse, IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme, IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien, IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden, SIC 31 Erträge-Tausch von Werbeleistungen
1. Schritt: Identifizierung des Vertrags
2. Schritt: Identifizierung der Leistungsverpflichtungen
3. Schritt: Bestimmung des Transaktionspreises
4. Schritt: Verteilung des Transaktionspreises auf die Leistungsverpflichtungen
5. Schritt: Erlöserfassung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtung
IFRS 16
Leasingverhältnisse
In IFRS 16 werden neue Regeln zu Ansatz, Bewertung, Ausweis und Anhangangaben für Leasingverhältnisse gegeben. Der Standard ist auf den Leasingnehmer und Leasinggeber verpflichtend ab 1.1.2019 anzuwenden. IFRS 16 wird IAS 17 Leasingverhältnissee, IFRIC 4 Beurteilung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, SIC 15 Mietleasing-verhältnisse – Anreizvereinbarungen, SIC 27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen ersetzen. Inhalte sind z. B. kurz laufende Leasingvereinbarungen, Leasingvereinbarungen über Vermögenswerte von geringem Wert, right of use assets (Vermögenswerte aus Nutzungsrecht), variable Leasingzahlungen, sale and lease back-Transaktionen, Finanzierungsleasing, Mietleasing.
IFRS 17
Versicherungsverträge
IFRS 17 regelt die Grundsätze für Ansatz, Bewertung und Ausweis von Versicherungsverträgen. In den Anwendungsbereich fallen Versicherungsverträge, Rückversicherungsverträge und Kapitalanlageverträge.
IFRS 18
Darstellung und Angaben im Abschluss
IFRS 18 wurde am 9. April 2024 veröffentlicht und gilt vorbehaltlich des endorsements ab 1. Januar 2027. IFRS 18 wird IAS 1 ersetzen. IFRS 18 enthält erstmals klare Vorgaben zur Struktur der GuV und zur Erläuterung von öffentlich kommunizierten Leistungskennzahlen (Management-Defined-Performance Measures; MPM)