Die Prüfung zum "Bilanzbuchhalter/-in International (IHK)" war bis 2015 nicht bundeseinheitlich wie die Bilanzbuchhalter-Prüfung geregelt. Zahlreiche IHKs in Deutschland hatten aufgrund eigener Prüfungsordnungen – zum Teil inhaltlich unterschiedliche – Prüfungen angeboten.
Zum 01.01.2016 ist die erste bundeseinheitliche Prüfungsordnung für Bilanzbuchhalter, in Kraft getreten. Zum 23.12.2020 wurde die Prüfungsordnung nun geändert. Die geänderte Prüfungsordnung trat zum 24.12.2020 in Kraft. (Näheres hierzu finden Sie auf unserer Informationsseite zur neuen Prüfungsordnung Bilanzbuchhalter). Gem. § 16 BibuBAProFPrV liefen die Prüfungsvorschriften der Prüfung zur Zusatzqualifikation "Bilanzbuchhaltung International" zum 24.12.2020 aus.
Nach der neuen bundeseinheitlichen Prüfungsordnung handelt es sich um einen Anpassungsfortbildungsabschluss, über den die IHK ein Zeugnis ausstellt. Die bundeseinheitlichen Zeugnisinhalte sind in Anlage 2 der BibuBAProFPrv geregelt.
Hervorzuheben ist, dass erstens ein direkter Zugang für Berufspraktiker (nach 7 Jahren) nicht möglich ist und zweitens Hochschulabsolventen keine Berufspraxis mehr nachweisen müssen, um Bilanzbuchhalter/-in International (IHK) zu werden. Um die Bilanzbuchhalter-Prüfung ablegen zu dürfen, musste letzter Personenkreis bisher einschlägige Berufspraxis von 2 Jahren nachweisen. Interessant ist im Ergebnis auch, dass es möglich ist, geprüfter Bilanzbuchhalter International zu werden, ohne Bilanzbuchhalter zu sein. Diese Möglichkeit ist insbesondere für Hochschulabsolventen interessant. Andererseits stellt sich die Frage, was die örtlichen Prüfungsausschüsse der IHK als gleichwertige Abschlüsse einstufen. Der Hierarchie nach sind dies alle Fachwirte. Interessant wäre die Beurteilung wohl auch für Betriebswirte (IHK) oder staatlich geprüfte Betriebswirte oder Steuerfachwirte, die an der Prüfung zum Bilanzbuchhalter International (IHK) teilnehmen möchten.
Die neue Prüfungsordnung listet insgesamt 13 Themenkreise auf.
Die US-GAAP-Vorschriften sind kein Prüfungsgegenstand. Allerdings war dieses Themengebiet auch in der Praxis nur für einen sehr kleinen Teilnehmerkreis interessant. Englisch wird ebenfalls nicht mehr eigenständig geprüft, allerdings soll der Teilnehmer alle erforderlichen Teile eines Abschlusses nach den jeweils geltenden Standards erstellen, unter Verwendung englischsprachiger Fachbegriffe darstellen und die Abschlüsse analysieren können. Fachenglisch ist zumindest in Bezug auf die Bilanzbegriffe weiterhin erforderlich.
Das Thema Umsatzsteuer bei grenzüberschreitendem Waren- und Dienstleistungsverkehr ist ebenfalls prüfungsrelevant. Bereits in der Bilanzbuchhalter-Prüfung sind umsatzsteuerliche Kenntnisse geprüft worden, sodass hier für diesen Personenkreis zum Teil bekannte Themen nochmals aufgegriffen werden. Für Hochschulabsolventen handelt es sich jedoch in aller Regel um wichtige berufspraktische Kenntnisse um in diesem Gebiet arbeiten zu können.
Nach der neuen Prüfungsordnung hat der Prüfling zwei Klausuren zu je 240 Minuten zu bearbeiten. In den Klausuren werden die 13 Themengebiete situationsbezogen geprüft.
In der IHK-Prüfung sind insgesamt zwei schriftliche Prüfungsarbeiten zu absolvieren:
Prüfungsfächer | IHK-Prüfung |
Prüfungsaufgabe 1
|
240 Min. |
Prüfungsaufgabe 2
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240 Min. |
Die Prüfungsleistung ist mit Punkten zu bewerten, wobei nach der neuen Prüfungsordnung nun in jeder Aufgabenstellung mindestens 50 Punkte erreicht werden müssen. Die Prüfungsleistung wird als arithmetisches Mittel aus den beiden Klausuren gerechnet.
Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist nicht vorgesehen.
z.B. | Klausur 1 | Klausur 2 | Punkte-Durchschnitt |
Punkte | 54 | 63 | 58,5 --> bestanden mit Note 3,9 ausreichend |
Nach der neuen Prüfungsordnung von Dezember 2020 wird zur Wiederholungsprüfung nochmals klargestellt:
Wenn eine Aufgabenstellung aus der schriftlichen Prüfung nicht bestanden wurde, muss der Prüfungsteilnehmer die gesamte schriftliche Prüfung, d.h. alle Aufgabenstellungen wiederholen. Dies ist nach der Neuregelung, nach der nun jede Leistung einzeln bestanden werden muss, als Verschärfung der Anforderungen zu bewerten. Insgesamt sind zwei Wiederholungen möglich.
Positiv ist weiterhin, dass es nun eine bundeseinheitliche Regelung gibt und jetzt auch Hochschulabsolventen, die ihren Berufseinstieg im Rechnungswesen planen, eine Möglichkeit erhalten den Abschluss zu erwerben. Die neue Prüfungsordnung vom Dezember 2020 stellt eine Verschärfung dar, da nun jede Aufgabenstellung mit mind. 50 Punkten bestanden sein muss.
Die neue Prüfungsordnung stellt hohe Anforderungen an die Teilnehmer. Breite und Tiefe der Handlungsbereiche erfordern eine systematische Prüfungsvorbereitung. Ein effektives und zeitlich überschaubares Konzept ist für die Prüfungsvorbereitung zu bevorzugen.
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