IFRS 18 Darstellung des Abschlusses und Angaben im Anhang – der neue Standard betrifft alle


Am 09.04.2024 hat das International Accounting Standards Board (IASB) einen neuen IFRS-Standard veröffentlicht. Mit IFRS 18 findet das Projekt „Primary Financial Statements“ nach fast 10 Jahren seinen Abschluss.

IFRS – Was ist das?

Die International Financial Reporting Standards (IFRS) sind die internationalen Rechnungslegungsvorschriften, nach denen die kapitalmarktorientierten Konzerne in der EU Ihre Konzernabschlüsse aufstellen müssen. Das International Accounting Standards Board (IASB), ein unabhängiges Expertengremium, entwickelt die Standards, die inzwischen in ca. 140 Ländern der Welt angewendet werden. In der EU müssen die IFRS-Standards endorsed werden, d.h. sie müssen in das europäische Recht übernommen werden. Der Vorteil der internationalen Rechnungslegungsstandards liegt in der weltweiten Vergleichbarkeit der Abschlüsse von Unternehmen, aber auch in einer Vereinfachung der Abschlusserstellung und -beurteilung und in Vorteilen bezüglich der Prüfung der Abschlüsse. Inzwischen gibt es IAS und IFRS, da die alte Bezeichnung International Accounting Standard ab 2001 durch die neue Bezeichnung IFRS ersetzt wurde. Es gibt 41 IAS und 18 IFRS.

IFRS 18 – Was wird geregelt?

IFRS 18 wird IAS 1 ab 1.1.2027 ersetzen. Einige Inhalte von IAS 1 werden nahezu unverändert übernommen. Die wesentlichen Veränderungen betreffen die GuV Rechnung sowie die Kapitalflussrechnung und damit jeden IFRS-Anwender.

In Bezug auf die Struktur der GuV Rechnung ergeben sich einige wesentliche Neuerungen:

Es sind verpflichtend zwei neue Zwischensummen in der GuV Rechnung einzuführen:

  • Operativer Gewinn- und Verlust sowie
  • Ergebnis vor Finanzierung und Ertragssteuern

Weiterhin sind die Erträge und Aufwendungen nach den Kategorien betrieblicher Bereich, Investitionsbereich, Finanzierungsbereich, Ertragssteuern und aufgegebene Geschäftsbereiche zu klassifizieren. Das Ziel dieser neuen Struktur liegt in einer besseren Vergleichbarkeit der Abschlüsse und damit in einer höheren Transparenz von IFRS-Abschlüssen.

Verpflichtend sind nun auch weitere erläuternde Anhangangaben zu Erträgen und Aufwendungen zu machen, um die Aussage von sog. MPM Management Defined Performance Measures zu verbessern. Es handelt sich dabei um Leistungskennzahlen, die vom Management veröffentlicht, aber nicht innerhalb der IFRS definiert werden. Daher sind hier weitere Informationen zur Ermittlung erforderlich.

Ein weiterer Aspekt, der in IFRS 18 neu geregelt wird, sind Neuerungen in Bezug auf die Kapitalflussrechnung nach IAS 7. Das Wahlrecht die operativen Cashflows nach der direkten oder nach der indirekten Methode zu bestimmen bleibt erhalten. Es wird jedoch jetzt mit dem operativen Ergebnis verpflichtend ein einheitlicher Ausgangspunkt bei der Indirekten Methode vorgegeben. Das Wahlrecht in Bezug auf die Zuordnung der Zinsen und Dividenden zu den einzelnen Cashflows wird aufgehoben. Gezahlte Zinsen und Dividenden sind im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit und erhaltene Zinsen und Dividenden sind im Cashflow aus der Investitionstätigkeit darzustellen.

Ab wann ist IFRS 18 anzuwenden?

Wie oben beschrieben müssen die IFRS-Standards zunächst in europäisches Recht übernommen werden. Vorbehaltlich des Endorsements sind die Neuerungen ab 1.1.2027 verpflichtend anzuwenden, eine frühere Anwendung wird möglich sein. Da die Einführung von IFRS 18 retrospektiv erfolgen muss, sind die Vergleichsinformationen, d.h. die Daten der Vorperiode entsprechend anzupassen. Eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit dem Inhalt des neuen IFRS 18 ist daher unerlässlich.

IFRS wo kann man mehr erfahren?

Wenn Sie sich über die IFRS detailliert informieren wollen und die Inhalte der Standards als Bilanzierer oder Prüfer von IFRS-Abschlüssen kennenlernen möchten, bieten wir hierzu Fernlehrgänge mit Webinaren und eLearning in unterschiedlichen Niveaustufen an. Alle Fernlehrgänge führen zu Abschlusszertifizierungen durch das DIZR e.V. bzw. die IHK. Kontaktieren Sie uns für nähere Informationen oder Beratung.

Fernlehrgänge Internationals Rechnungswesen:
Certified IFRS Accountant basic
Certified IFRS Accountant advanced
Bilanzbuchhalter/ -in International IHK

Wachstumschancengesetz (k)eine Lösung gegen die wirtschaftliche Lähmung

Das aktuelle Frühjahrsgutachten der ifo Konjunkturprognose beginnt mit den Worten: „Deutsche Wirtschaft wie gelähmt“. Und tatsächlich sind die aktuellen Fakten zur Lage der deutschen Wirtschaft schlecht. Deutschland befindet sich in einer Rezession und das ifo Institut hat seine Winterprognose 2023 nochmals deutlich um 0,7 % herabgesetzt.

Die Ursache für das Desaster liegt zum einen am aktuellen Einbruch an Aufträgen in der Industrie und der Bauwirtschaft, damit einhergehend schlechter Stimmung und hoher Unsicherheit in der Wirtschaft. Zum anderen wurde die Wirtschaft aufgrund hohem Krankenstand und gestiegener Lohnkosten ausgebremst.

Das vom Bundestag am 17.11.2023 beschlossene Wachstumschancengesetz sollte dem Namen nach Wachstumschancen ermöglichen. Der Bundesrat lehnte das Gesetz am 24.11.2023 ab.

Ein Teil der Regelungen wurde daraufhin in das sog. Kreditzweitmarktförderungsgesetz ausgelagert, das bereits zum 15. 12.2023 in Kraft trat. Dieses Gesetz enthält nun auch überraschende steuerliche Regelungen, die man in einem Gesetz dieses Namens nicht vermutet hätte. Diese Änderungen waren aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen oder Vorgaben erforderlich geworden.

  • Die Anpassung der Zinsschranke in § 4h EStG und § 8a KStG an die EU-Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD).
  • Die Streichung der Besteuerung der Dezemberhilfe 2022.
  • Die Anpassung der AO und anderer Gesetze an das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG).

Der eigentliche Kern des Wachstumschancengesetz kam jedoch in den Vermittlungsausschuss, wo nun nur noch ein kleiner Teil der ursprünglich vorgesehenen Erleichterungen übrigblieb.

Noch enthaltene Steuererleichterungen Gestrichene Erleichterungen
Klimaschutz- Investitionsprämie
Anhebung der GWG-Grenze auf 1000 €
Verbesserung der Sammelpostenabschreibung bis 5.000 € Anschaffungskosten auf 3 Jahre
Erhöhung des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen auf 150 €
Erhöhung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand
Wiedereinführung degressive Abschreibung das 2 fache der linearen Abschreibung, maximal 20 %
Erhöhung der Sonderabschreibung gem. §7g Abs. 5 EStG 40 % Erhöhung der Sonderabschreibung gem. §7g Abs. 5 EStG 50 %
Neueinführung einer degressiven Gebäudeabschreibung in § 7Abs. 5 EStG n. F. 5 % Neueinführung einer degressiven Gebäudeabschreibung in § 7Abs. 5 EStG n. F. 6 %
Verlustvortrag nach §10d EStG größer 1 Mio. € mit 70 % Verlustrücktrag nach §10d EStG größer 1 Mio. € mit 75 %
Anhebung der Freigrenze für Geschenke gem. § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG von 35 auf 50 €

Inhaltlich sah das ursprüngliche Wachstumschancengesetz von November 2023 ein Paket mit zahlreichen Steueränderungen mit einer entlastenden Wirkung von ca. 7 Mrd. € jährlich vor. Nach dem Vermittlungsausschuss blieb dann nur noch ein Päckchen – um im Bild zu bleiben- von ca. 3 Mrd. € jährlich übrig. Was davon dann tatsächlich bei Unternehmen und Verbrauchern ankommt, entscheidet die Abstimmung im Bundesrat am 22.03.2024.

Wenn man die im Januar von der Bundesregierung beschlossenen Einsparungen im öffentlichen Haushalt und die damit verbundenen Belastungen oder fehlenden Entlastungen für Unternehmen und Haushalte von ca. 12.Mrd.€ vergleicht, wird deutlich, dass die Wirtschaft nicht so entlastet wird, dass damit eine Trendwende gestartet werden könnte. Allein das Hin und Her oder vielmehr Vor und Zurück über das Wachstumschancengesetz schadet mehr als es nützt. Es zeugt von politischem Streit und verstärkt Unsicherheit.

Die alte Binsenweisheit, dass Unsicherheit Gift für die Wirtschaft ist, ist entweder noch nicht bis in bestimmte politische Kreise vorgedrungen oder aber es ist im politischen Alltag nicht (mehr) möglich wirtschaftspolitisch sinnvolle Entscheidungen zu treffen. Aktuell könnte man den wirtschaftspolitischen Kurs der Bundesregierung eher als Schaukelpolitik beschreiben. Berühmter Vertreter dieses Politikstils war Otto von Bismarck, der auch den Satz prägte: „Politik ist die Kunst des Möglichen.“

Auch ohne das übliche Ampel Bashing, ist anzuerkennen, dass aufgrund externer Einflüsse und großer globaler Herausforderungen keine einfache politische Situation vorliegt.

  • Krieg in der Ukraine und Sanktionen gegen Russland
  • Überfall auf Israel und in der Folge Krieg gegen die Hamas
  • Huthi Angriffe auf wichtigen Handelsrouten
  • anstehende Wahlen in den USA mit weitreichenden Auswirkungen auf Europa
  • Klimawandel und der Green Deal der EU

Doch bei allem Verständnis für schwierige politische Situationen ist zu berücksichtigen, dass die Wirtschaft eben der Motor ist, der den Sozialstaat Deutschland am Laufen hält. Insofern sollten hier Politiker weise reagieren und mit strategischen Entscheidungen in eine gewünschte Richtung lenken. Alle sollten versuchen das „Mögliche“ erst auszuloten und es dann zu präsentieren. Derzeit verstärkt der politische Kurs die bestehende Angst und Verunsicherung vor Veränderungen. Auch die vorgestellten Lösungen wie zum Beispiel das Wachstumschancengesetz sind keine echten Lösungen gegen die Wachstumsschwäche der deutschen Wirtschaft. Das spüren Unternehmer aber auch Verbraucher.

Wenn Sie sich für wirtschaftspolitische Sachverhalte und Ihre Auswirkungen auf die Unternehmen bzw. die Jahresabschlüsse von Unternehmen interessieren, ist eine Weiterbildung im Rechnungswesen eine sehr gute Option. Sie können mit jeder kaufmännischen oder verwaltungstechnischen Ausbildung starten und einen Abschluss als Geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK) bzw. Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung erwerben. Zum Einstieg in die Materie eignen sich z.B. Weiterbildungen zum Junior oder Senior Accountant, da hier keine Zugangsvoraussetzungen bestehen. Wir von WIRTSCHAFTScampus Dr. Peemöller GmbH unterstützen sie mit einem breiten Angebot an Fernlehrgängen im Bereich Rechnungswesen.