IFRS 18 Darstellung des Abschlusses und Angaben im Anhang – der neue Standard betrifft alle


Am 09.04.2024 hat das International Accounting Standards Board (IASB) einen neuen IFRS-Standard veröffentlicht. Mit IFRS 18 findet das Projekt „Primary Financial Statements“ nach fast 10 Jahren seinen Abschluss.

IFRS – Was ist das?

Die International Financial Reporting Standards (IFRS) sind die internationalen Rechnungslegungsvorschriften, nach denen die kapitalmarktorientierten Konzerne in der EU Ihre Konzernabschlüsse aufstellen müssen. Das International Accounting Standards Board (IASB), ein unabhängiges Expertengremium, entwickelt die Standards, die inzwischen in ca. 140 Ländern der Welt angewendet werden. In der EU müssen die IFRS-Standards endorsed werden, d.h. sie müssen in das europäische Recht übernommen werden. Der Vorteil der internationalen Rechnungslegungsstandards liegt in der weltweiten Vergleichbarkeit der Abschlüsse von Unternehmen, aber auch in einer Vereinfachung der Abschlusserstellung und -beurteilung und in Vorteilen bezüglich der Prüfung der Abschlüsse. Inzwischen gibt es IAS und IFRS, da die alte Bezeichnung International Accounting Standard ab 2001 durch die neue Bezeichnung IFRS ersetzt wurde. Es gibt 41 IAS und 18 IFRS.

IFRS 18 – Was wird geregelt?

IFRS 18 wird IAS 1 ab 1.1.2027 ersetzen. Einige Inhalte von IAS 1 werden nahezu unverändert übernommen. Die wesentlichen Veränderungen betreffen die GuV Rechnung sowie die Kapitalflussrechnung und damit jeden IFRS-Anwender.

In Bezug auf die Struktur der GuV Rechnung ergeben sich einige wesentliche Neuerungen:

Es sind verpflichtend zwei neue Zwischensummen in der GuV Rechnung einzuführen:

  • Operativer Gewinn- und Verlust sowie
  • Ergebnis vor Finanzierung und Ertragssteuern

Weiterhin sind die Erträge und Aufwendungen nach den Kategorien betrieblicher Bereich, Investitionsbereich, Finanzierungsbereich, Ertragssteuern und aufgegebene Geschäftsbereiche zu klassifizieren. Das Ziel dieser neuen Struktur liegt in einer besseren Vergleichbarkeit der Abschlüsse und damit in einer höheren Transparenz von IFRS-Abschlüssen.

Verpflichtend sind nun auch weitere erläuternde Anhangangaben zu Erträgen und Aufwendungen zu machen, um die Aussage von sog. MPM Management Defined Performance Measures zu verbessern. Es handelt sich dabei um Leistungskennzahlen, die vom Management veröffentlicht, aber nicht innerhalb der IFRS definiert werden. Daher sind hier weitere Informationen zur Ermittlung erforderlich.

Ein weiterer Aspekt, der in IFRS 18 neu geregelt wird, sind Neuerungen in Bezug auf die Kapitalflussrechnung nach IAS 7. Das Wahlrecht die operativen Cashflows nach der direkten oder nach der indirekten Methode zu bestimmen bleibt erhalten. Es wird jedoch jetzt mit dem operativen Ergebnis verpflichtend ein einheitlicher Ausgangspunkt bei der Indirekten Methode vorgegeben. Das Wahlrecht in Bezug auf die Zuordnung der Zinsen und Dividenden zu den einzelnen Cashflows wird aufgehoben. Gezahlte Zinsen und Dividenden sind im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit und erhaltene Zinsen und Dividenden sind im Cashflow aus der Investitionstätigkeit darzustellen.

Ab wann ist IFRS 18 anzuwenden?

Wie oben beschrieben müssen die IFRS-Standards zunächst in europäisches Recht übernommen werden. Vorbehaltlich des Endorsements sind die Neuerungen ab 1.1.2027 verpflichtend anzuwenden, eine frühere Anwendung wird möglich sein. Da die Einführung von IFRS 18 retrospektiv erfolgen muss, sind die Vergleichsinformationen, d.h. die Daten der Vorperiode entsprechend anzupassen. Eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit dem Inhalt des neuen IFRS 18 ist daher unerlässlich.

IFRS wo kann man mehr erfahren?

Wenn Sie sich über die IFRS detailliert informieren wollen und die Inhalte der Standards als Bilanzierer oder Prüfer von IFRS-Abschlüssen kennenlernen möchten, bieten wir hierzu Fernlehrgänge mit Webinaren und eLearning in unterschiedlichen Niveaustufen an. Alle Fernlehrgänge führen zu Abschlusszertifizierungen durch das DIZR e.V. bzw. die IHK. Kontaktieren Sie uns für nähere Informationen oder Beratung.

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