EU beschließt 16. Sanktionspaket gegen Russland: Eine konsequente Antwort auf anhaltende Aggression

Die Europäische Union hat zum dritten Jahrestag der russischen Invasion in die Ukraine einstimmig einem 16. Sanktionspaket gegen Russland zugestimmt, das weitere Maßnahmen zur Einschränkung der russischen Wirtschaft und zur Isolation des Landes von internationalen Finanzmärkten beinhaltet. Diese neuen Sanktionen sind eine Antwort auf die weiter anhaltende militärische Eskalation Russlands in der Ukraine.

Kontext und Hintergrund

Seit Beginn des Konflikts in der Ukraine im Jahr 2014 hat die EU eine Reihe von Sanktionen gegen Russland verhängt, die von diplomatischen Maßnahmen bis hin zu weitreichenden Wirtschaftssanktionen reichen. Die neuen Maßnahmen umfassen Verschärfungen gegen die russische Schattenflotte, weitere Handelsbeschränkungen und Sanktionen gegen russische Medien, um den wirtschaftlichen und politischen Druck auf Russland zu erhöhen. Näheres hierzu in unseren weiteren Blogbeiträgen zur Export Compliance.

Die neuen Maßnahmen im Überblick

Das neue Sanktionspaket umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, die darauf abzielen, Russlands wirtschaftlichen Spielraum weiter zu minimieren:

  1. Erweiterte Import- und Exportbeschränkungen: Unter anderem wird der Import von russischem Aluminium und Aluminiumlegierungen erheblich eingeschränkt. Zusätzlich wird der Export folgender Produkte untersagt:
    • Chemische Vorprodukte
    • Chrom
    • Bestimmte Maschinenteile
    • Geräte wie Videospiel-Controller, die zur Steuerung von Kampfdrohnen genutzt werden können
  2. Finanzielle Einschränkungen: Sperrung dreizehn weiterer russischer Banken vom SWIFT-Zahlungssystem und Einschränkungen im Zugang zu internationalen Kreditmärkten.
  3. Individuelle Sanktionen: Erweiterung der Liste von Personen und Organisationen, die mit Reiseverboten und Vermögenssperren belegt sind. Hinzugefügt wurden weitere 48 Personen und 35 Unternehmen.
  4. Restriktionen im Medienbereich: Die EU hat die Rundfunklizenz von acht russischen Medienunternehmen ausgesetzt, um der gezielten Verbreitung von Propaganda und russischer Desinformation zu begegnen.

Reaktionen und Auswirkungen

Die russische Regierung hat die neuen Sanktionen scharf kritisiert und als „wirtschaftlichen Krieg“ bezeichnet. Gleichzeitig betonte sie, dass diese Maßnahmen die Wirtschaft insgesamt nicht destabilisieren würden. Wirtschaftsexperten sehen jedoch potenziell gravierende Auswirkungen, insbesondere auf den Technologiesektor und die Energiebranche. Ziel der Maßnahmen ist es den Preis Russlands für die Fortführung des Krieges zu erhöhen.

Wirtschaftliche Implikationen für die EU

Die Auswirkungen der Sanktionen sind nicht einseitig. Während Russland signifikant getroffen wird, haben auch europäische Unternehmen mit Geschäftstätigkeiten in Russland und hohen Energiepreisen zu kämpfen. Die EU ist sich der Herausforderungen bewusst und sendet zum dritten Jahrestag des Kriegsbeginns ein Signal der Entschlossenheit an Russland.

Was bedeutet das für die Zukunft?

Die EU hat mit dem 16. Sanktionspaket ein weiteres Signal gesendet: Die Gemeinschaft ist bereit, umfassende und koordinierte Maßnahmen zu ergreifen, um Frieden und Stabilität in der Region zu fördern. Experten erwarten, dass die russische Wirtschaft aufgrund hoher Inflation und geringem Wachstum weiter unter Druck geraten wird, während die EU ihre Bemühungen intensiviert, alternative Energiequellen und Wirtschaftsstrategien zu entwickeln.

Aufruf zur Zusammenarbeit und Dialog

Trotz der harten Maßnahmen betont die EU nach wie vor die Bedeutung eines Dialogs und diplomatischer Lösungen. Langfristige Stabilität wird nur durch konstruktive Gespräche und gegenseitigen Respekt erreicht werden können. In dieser herausfordernden Zeit ist es wichtiger denn je, dass alle Seiten an den Verhandlungstisch zurückkehren und dauerhafte Lösungen suchen.
Die Hoffnung der EU besteht darin, dass die Verstärkung der Sanktionen einen klaren Beitrag zur Deeskalation des Konflikts leistet und einen Weg für nachhaltigen Frieden eröffnet.

Weltwirtschaftliche Situation und Export

Die aktuelle weltwirtschaftliche Situation unter dem Einfluss von unsicheren geopolitischen Rahmenbedingungen und zahlreichen Konflikten, dämpft die Aussichten für die deutsche Exportwirtschaft. Aufgrund der zahlreichen Regularien und Sanktionen ist eine Weiterbildung zum Export Compliance Officer für exportierende Unternehmen von großer Bedeutung und Sinnhaftigkeit, da sie sicherstellt, dass Unternehmen internationale Handelsregeln und -vorschriften einhalten. Export Compliance Officers haben das Fachwissen, komplexe gesetzliche Anforderungen zu verstehen und umzusetzen, wodurch das Risiko von Verstößen und den damit verbundenen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen minimiert wird. Zudem gewährleisten gut geschulte Compliance Officers, dass Unternehmen ihre Geschäfte effizient und rechtssicher abwickeln, was wiederum das Vertrauen von Partnern und Kunden stärkt. In einer globalisierten Wirtschaft sind solche Qualifikationen unerlässlich, um Wettbewerbsvorteile zu sichern und den Ruf des Unternehmens zu schützen.

Starten Sie daher jetzt mit dem Fernstudium zum Certified Export Compliance Officer.

Export Compliance – Safe Haven für Vorstände und Unternehmen?!

Unternehmen jeder Größe, die in einem globalen Umfeld agieren, bewegen sich auf „rechtlich“ gefährlichem Terrain. Dies gilt bekanntermaßen für die Rüstungsindustrie, aber auch alle anderen Branchen sind betroffen, die Produkte im Umfeld von sog. Dual-Use-Gütern herstellen und/oder mit diesen handeln. Dual-Use-Güter definieren sich als Waren mit einem (möglichen) doppelten Verwendungszweck.

Diese Waren können entweder im zivilen Einsatz aber auch im militärischen Umfeld genutzt werden. Beispiele hier sind hier vor allem die Luftfahrtelektronik, Schiffstechnik und besondere Werkstoffe. Hintergrund ist, dass im ersten Moment harmlose Dinge und Substanzen möglicherweise missbräuchlich verwendet werden. Ein besonderes und ungewöhnliches Beispiel für einen doppelten Verwendungszweck ist eine Lippenstifthülse aus Aluminium. Denn aus den einfachen Aluminiumhülsen können nicht nur Lippenstifthülsen, sondern auch Hülsen für Gewehr- und Pistolenpatronen hergestellt werden.

Deshalb zählen diese zu den genehmigungspflichtigen Waren und müssen von der zuständigen Behörde, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwacht werden. Anhand von zwei drastischen Beispielen soll dies kurz verdeutlicht werden:

Der Geschäftsführer eines Werkzeugmaschinenherstellers verkaufte Werkzeugmaschinen über zwei Jahre für ca. 8 Millionen € an russische Unternehmen. Der Verkauf sowie die Lieferung, Verbringung und Ausfuhr sog. Dual-Use-Güter an militärische Endnutzer ist nach den Vorschriften des Russlandembargos seit 2014 verboten. Zu beachten ist, dass die bloße Möglichkeit einer militärischen Zweckbestimmung genügt, um den Straftatbestand des § 18 Abs. 7 AWG zu erfüllen. So sieht sich der Unternehmer nun mit dem Vorwurf konfrontiert, er habe mit Geheimdiensten kooperiert und sei aufgrund der Lieferung in die Beschaffungsstruktur fremder Nachrichtendienste eingebunden (vgl. BGH-Beschluss vom 31. August 2020-AK 20/20).

In einem anderen Fall wurde ein Unternehmer zu sieben Jahren Haft verurteilt, weil er die Chemikalie Decaboran, die zur Herstellung von Raketenantrieb- und Sprengstoff benötigt wird, illegal nach Russland transportiert hatte. Das Gericht ordnete die Einziehung der Taterträge gem. § 20 AWG in Höhe von 1.5 Millionen € an. (vgl. OLG Hamburg Urteil vom 9.1.2020 – 8 St 3/19).

Beide Fälle zeigen die Bedeutung eines Export Compliance Systems als Schutz für die Geschäftsleitung, aber auch als Schutz für das Unternehmen. Noch vor Vertragsabschluss ist systematisch zu prüfen

  • ob Waren gelistet sind
  • ob der Kunde beliefert werden darf
  • zu welchem Zweck die Waren verwendet werden sollen
  • ob in das Land geliefert werden darf.

 

Der Export Compliance Officer

Diese Aufgaben systematisch zu koordinieren und ein Export Compliance System aufzubauen, das in das Compliance System des Unternehmens integriert ist, sollte von einem Export Compliance Officer übernommen werden.

Zu beachten ist hierbei, dass auch eine Sanktionslistenprüfung kein einmaliger Vorgang ist. Die USA, die EU, die UN und Länder wie Kanada, Australien oder Japan geben Sanktionslisten heraus, die zum Teil bis zu 300-mal im Jahr Updates erhalten. Hier ist also nicht nur die neue EU-Dual-Use Verordnung zu berücksichtigen.

Der Export bzw. Trade Compliance Officer muss die Screenings so organisieren, dass während des gesamten Zeitraums der Zusammenarbeit mit einem Geschäftspartner (von der Geschäftsanbahnung bzw. Ausschreibung bis zur Auslieferung der Ware) sichergestellt ist, dass der Geschäftspartner nicht gelistet ist.

Der BGH hat in einem Urteil vom 9.5.2017 (1StR 256/16), das im Zusammenhang mit Bestechungsvorwürfen bei einem Rüstungsgeschäft mit Griechenland ergangen war, erstmals betont, dass bei der Höhe der Geldbuße gem. § 30 OWiG ein effizientes Compliance Management System strafmildernd zu berücksichtigen ist. Das Compliance Management System kann jedoch nur berücksichtigt werden, wenn es auf die Vermeidung von Rechtsverstößen ausgelegt ist, laufend optimiert wird und interne Abläufe so gestaltet sind, dass Normverletzungen deutlich erschwert werden.

Auch für den Bereich Export ist damit klargestellt, dass nur mit einem effizienten Export Compliance System, das auf aktueller Rechtslage basiert, im Falle von eingetretenen Rechtsverstößen mit Strafmilderung gerechnet werden kann.

 

Weiterbildung Export Compliance

Aktuell und praxisorientiert bietet der Wirtschaftscampus die Ausbildung zum Export Compliance Officer an.

Der Certified Export Compliance Officer übernimmt die gesamte Verantwortung für die Organisation und die Umsetzung aller notwendigen Aufgaben und Maßnahmen im Bereich der Exportkontrolle. Darüber hinaus überwacht er die Einhaltung dieser Anforderungen sowie Durchführung aller Exportgeschäfte des Unternehmens.

Schwerpunkte des Zertifizierungs-Lehrgangs sind u.a.:

  • Grundlagen der Export Compliance
  • Genehmigungspflichten und Ausfuhrverfahren
  • Ausgestaltung eines Export-Compliance-Systems (ECS)
  • Technologietransfer und US-Exportkontrollrecht (EAR)
  • Strafrechtliche Risiken, Lieferkettengesetz und US-Exportkontrollrecht (ITAR)

Alle Informationen zu dieser neuen Weiterbildung und zu allen anderen Compliance-Weiterbildungen des Wirtschaftscampus finden Sie hier:

https://www.wirtschaftscampus.de/lehrgaenge/compliance-officer/certified-export-compliance-officer