Steuern und Compliance

In den letzten Jahren hat es eine Fülle von Fällen der Steuerhinterziehung gegeben. Sie sind verbunden mit den Namen von Privatpersonen wie Zumwinkel, Hoeneß, Messi oder Schwarzer und mit Unternehmen wie Banken, Industrieunternehmen und Baufirmen. Trotz der z.T. hohen Strafen – für eine Million hinterzogene Steuern geht der Betreffende ein Jahr ins Gefängnis – kommen immer neue Fälle ans Tageslicht. Warum also ist der Wunsch nach Steuerhinterziehung so virulent? Drei Ursachen kann man ausmachen:

  • Keiner zahlt gerne Steuern. Besteht eine Möglichkeit zur Kürzung oder Hinterziehung und kann der Vorgang verheimlicht werden, wächst offensichtlich der Wunsch, die Steuern zu kürzen oder gänzlich auf Steuerzahlungen zu verzichten. Dies wird noch unterstützt, wenn dem Staat misstraut wird, die Steuern gerecht einzufordern und die Gelder sparsam zu verwalten. Schon Nietzsche empfand den Staat als kältestes aller kalten Ungeheuer.
  • Das deutsche Steuersystem ist unübersichtlich und kompliziert. Es muss deshalb nicht immer kriminelle Energie dahinter stecken, wenn Steuererklärungen Fehler aufweisen. Zum anderen kann man aber auch versuchen, sich hinter dieser Komplexität zu verstecken und sie als Ausrede benutzen.
  • Es gibt immer noch genügend Steueroasen im Ausland. In den Unternehmen wird immer nach Möglichkeiten gesucht, die Steuerlast zu minimieren. Dies ist zumindest z.T. legal, aber mit Imageschäden verbunden. Zum anderen halten die Konstruktionen, die von den Unternehmen mithilfe von Beratern entwickelt wurden, nicht immer der Prüfung stand.

Die verspätete, falsche oder in Teilen nicht vollständige Einreichung von Steuererklärungen kann neben finanziellen auch strafrechtliche und rufschädigende Risiken für die Geschäftsleitung und Mitarbeiter eines Unternehmens haben. Der Anwendungserlass des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zur Abgrenzung der Berichtigung objektiv unrichtig abgegebener Steuererklärungen nach § 153 AO vom 23.05.2016 und einer strafbefreienden Selbstanzeige versucht, diese Risiken zu entschärfen.

Genau dieser Anwendungserlass sieht in Tz 2.6 vor, dass die Implementierung eines innerbetrieblichen Kontrollsystems (IKS) im bestehenden oder neu geschaffenen Compliance Management Systems (CMS) als Indiz gegen den Vorwurf einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung oder einer leichtfertigen Steuerverkürzung dienen kann.

Das Problem Steuerhinterziehung resultiert aus dem gestörten Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Gegensteuern kann man mit der Hebung der Steuermoral und der Steuerehrlichkeit auf der einen Seite und mit einem Steuer-IKS im Unternehmen auf der anderen Seite. Mit dem letzteren hat sich das IDW auseinandergesetzt und dazu den Entwurf eines IDW Praxishinweises 1/2016 vorgelegt: „Ausgestaltung und Prüfung eines Tax Compliance Management System (IDW PS 980)“

Was ist ein Tax Compliance Management System?

Auf der Grundlage des am 22.06.2016 erschienen Entwurfs eines IDW-Praxishinweises zur Ausgestaltung und Prüfung eines Tax Compliance Management Systems werden nun nachfolgend die Grundzüge im Segment Tax Compliance aufgezeigt und teils in Einzelstrukturen zerlegt. Sinn und Ziel ist es, hier einen ersten, groben Überblick zu geben, wie man Zusammenhänge in der täglichen Compliance-Arbeit im speziellen Bereich Steuern definiert, organisiert und praxisbezogen umsetzt.

Dieser Entwurf nennt sieben grundsätzliche Bausteine des Tax Compliance, welche abhängig vom Einzelfall unterschiedlich ausgeprägt sein können und laut des Entwurfs ausdrücklich keinen Mindeststandard darstellen sollen. Die sieben Grundelemente sind:

  1. Tax Compliance Kultur: Beachtung der steuerlichen Regeln und die ordnungsgemäße Erfüllung aller steuerlichen Pflichten im Unternehmen
  2. Tax Compliance Ziele
  3. Tax Compliance Organisation: Aufgaben und Verantwortlichkeiten
  4. Tax Compliance Risiken im Hinblick auf Steuerart und die Prozesse
  5. Tax Compliance Programm: präventiv z.B. individuelle Schulungen und investigativ z.B. Vier-Augen-Prinzip
  6. Tax Compliance Kommunikation: Berichtsanlässe, Berichtsrichtlinien und Schnittstellen zu anderen Bereichen
  7. Tax Compliance Überwachung und Verbesserung: zum Beispiel durch regelmäßige Überprüfung der Prozessabläufe

Die Prüfung soll in einem Testat der Wirtschaftsprüfer münden. Dies bestätigt, dass das Tax Compliance System geeignet und angemessen ist, um Risiken von Regelverstößen rechtzeitig zu erkennen und solche Regelverstöße zu verhindern.

Ein Tax Compliance Management System (Tax CMS) ist ein abgegrenzter Teilbereich eines CMS, dessen Zweck die vollständige und zeitgerechte Erfüllung steuerlicher Pflichten ist. Es ist für Zwecke der Prüfung von anderen Teilbereichen des CMS abzugrenzen und eindeutig und klar zu definieren. Dies erfolgt vor allem mit Blick auf die einbezogenen Steuerrechtsordnungen, Steuerarten, rechtlichen Einheiten und Betriebsstätten. Das Tax CMS umfasst auch die Rollen und Verantwortlichkeiten von Personen oder Organisationseinheiten, die in die Erfüllung von Pflichten innerhalb des Unternehmens (Mitarbeiter, internes Shared Service Center etc.) und/oder außerhalb des Unternehmens (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, andere externe Dienstleister, externes Shared Service Center etc.) einbezogen sind.

Das Tax Compliance Management System im bestehenden CMS

Das Tax CMS definiert sich als Baustein innerhalb einer bestehenden Compliance-Struktur im Unternehmen. Ausdrücklich setzt das Tax CMS die ständige Überprüfung im Hinblick auf die IDW PS 980 voraus.

Kontrollumfeld: Dieses bildet die Grundlage eines wirksamen Tax CMS. Wesentliche Faktoren sind hierbei die Grundeinstellung, Organisationskultur und das Problembewusstsein der zuständigen Mitarbeiter. Die Implementierung einer Compliance-Kultur, die deutlich macht, dass die Einhaltung steuerlicher Vorschriften wichtig ist und dass Verstöße nicht geduldet und sanktioniert werden, hat daher auf jeder Ebene der Organisation zu erfolgen.

Risikobeurteilung: Unter Berücksichtigung des Kontrollumfeldes sind die in der Organisation vorhandenen Risiken festzustellen. Die Risiken sind nach deren Eintrittswahrscheinlichkeit und den Folgen zu gewichten (Müller, IDWlife 03.2016, 121). Risikobehaftet sind insbesondere Umsatzsteuerthemen wie die Abgrenzung der nichtunternehmerischen von der unternehmerischen Sphäre, der Vorsteuerabzug, Reverse-Charge-Fälle, die Ein- und Ausfuhrabgaben sowie die Abgrenzung des aktiven und passiven Sponsorings von der Spende.

Kontrollaktivitäten: Um den festgestellten Risiken entgegenzuwirken, sollten folgende vier Prinzipien durch das Tax CMS umgesetzt werden: Das Transparenzprinzip, welches besagt, dass für organisationsinterne Personen und externe Dritte ersichtlich sein muss, nach welchem Tax CMS gehandelt wird und inwiefern den einzelnen Maßnahmen Folge geleistet wird. Als Sicherungsmaßnahme sollten nach dem Mindestinformationsprinzip für den einzelnen Mitarbeiter nur die Informationen zugänglich sein, die er für seine Arbeit benötigt.

Damit verbunden ist das Prinzip der Funktionstrennung, wonach vollziehende, verbuchende und verwaltende Tätigkeiten innerhalb eines Unternehmensprozesses nicht in einer Hand liegen sollten. So wird sichergestellt, dass nicht eine einzelne Person zu viel Einfluss auf steuererhebliche Prozesse hat. In einem Tax CMS sollte zudem jeder wesentliche Vorgang durch eine Gegenkontrolle im Rahmen eines Vier-Augen-Prinzips abgesichert werden.

Information und Kommunikation: Innerhalb des Tax CMS sind die vorhandenen Informations- und Kommunikationssysteme auf deren Effektivität und Wirksamkeit zu überprüfen. Jeweils betroffene Mitarbeiter sind über Verantwortlichkeiten, Informationsflüsse und Kommunikationswege zu informieren, damit die jeweiligen Aufgaben sachgerecht erfüllt werden können. Zur Nachvollziehbarkeit für die einzelnen Mitarbeiter ist eine Verschriftlichung in Organisationshandbüchern, Richtlinien oder Arbeitsanweisungen sinnvoll.

Überwachung des Tax CMS: Die Überwachung des vorhandenen Tax CMS dient der fortlaufenden Beurteilung der Angemessenheit, Eignung, Wirksamkeit und der tatsächlichen Durchführung des CMS und ermöglicht so die Identifikation von Anpassungs- und Verbesserungspotenzial. Die Überwachung sollte auch eine Kontrolle der Kontrolleure beinhalten.

Die Ausgestaltung eines Tax CMS richtet sich unter anderem nach Größe, Gegenstand der Organisation, individuellen Bedürfnissen und vorhandenen Ressourcen. Die Festlegung eines allgemeingültigen Standards ist daher nicht möglich.

Ausblick

In den nächsten Jahren werden die Anforderungen, welche sich ausdrücklich auf Unternehmen aus allen Größen und Branchen beziehen, weiter deutlich ansteigen – sowohl im Bereich der Prävention von Vergehen jedweder Art gegen die Unternehmenskultur als auch speziell im Hinblick auf Vergehen im steuerlichen Bereich. Somit ist neben der „normalen“ Compliance-Arbeit die Integration eines Tax CMS als Baustein für jedes Unternehmen ausdrücklich zu empfehlen.

Aufgrund der zunehmenden Komplexität und der sich stetig ändernden steuerrechtlichen Regelungen und Anforderungen wird in der nahen Zukunft auch im Non-Profit-Bereich kein Unternehmen oder keine Organisation darum herum kommen, zumindest ein grundsätzliches Tax CMS für sich einzurichten. Geschieht dies nicht, so besteht nicht nur für Inhaber und Geschäftsführer sondern auch zum Beispiel für die Mitglieder eines Aufsichtrats nicht nur die Gefahr, für Steuern Dritter einstehen zu müssen, aufgrund eines Unternehmensverschuldens gegenüber der Gesellschaft oder des Unternehmens zu haften oder eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, sondern im schlimmsten Fall strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden.

Für die erfolgreiche Implementierung eines Tax Compliance Management Systems gilt grundsätzlich das Motto: Der Weg ist das Ziel!

Die Implementierung neuer Strukturen und Verantwortlichkeiten sollte Schritt für Schritt erfolgen. Wichtig hierbei ist, dass Verhaltensänderungen zur Vermeidung von menschlichem Fehlverhalten immer unter Berücksichtigung der individuellen Situation und Bedürfnisse der Betroffenen erfolgt. Im Ergebnis führt ein Tax CMS zu mehr interner Transparenz, geklärten Zuständigkeiten und Prozessen, einer erhöhten Effektivität und einem positiven Image bei der Finanzverwaltung und potenziellen Investoren.

Certified Tax Compliance Officer in 2017

Durch die kontinuierliche Verschärfung des Strafrechts in den letzten Jahren sowie die Anhäufung aktueller und teils sehr medienwirksamer Steuerverbrechen innerhalb der letzten Jahre haben die frühzeitigen und präventiven Maßnahmen im Hinblick auf Tax Compliance deutlich an Wichtigkeit zugenommen. Das Bundesministerium der Finanzen hat am 23. Mai 2016 im Anwendungserlass zu § 153 AO unter anderem festgestellt:

…. Hat der Steuerpflichtige ein innerbetriebliches Kontrollsystem eingerichtet, das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient, kann dies ggf. ein Indiz darstellen, das gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder der Leichtfertigkeit sprechen kann ….

Daher wird es für Unternehmen aller Größen und Branchen immer wichtiger, ein präventives und wirksames TAX Compliance Management im Unternehmen zu verankern bzw. bereits tätige oder zukünftige Compliance Officers hier explizit zu schulen und deren Wissen im Segment Tax Compliance zu zertifizieren.

Genau hier wird der WIRTSCHAFTScampus mit seiner angekündigten Ausbildung zum Certified Tax Compliance Officer in 2017 als Fernlehrgang ein Zeichen zur Unterstützung im gesamten Compliance Bereich bzw. bereits bestehender Compliance Strukturen setzen.

Jahrelange Erfahrung im Compliance Umfeld besteht beim WIRTSCHAFTScampus durch die beiden erfolgreichen Fernlehrgänge, die jährliche Ausrichtung des Compliance Sommer- und Wintercampus sowie durch das jährliche angebotene Compliance Update zur Mitte des Jahres in Würzburg.

Fernlehrgänge Compliance Management

Selbstverständlich ist die Thematik Steuern und Compliance bereits jetzt schon ein fester Bestandteil innerhalb unserer Fernlehrgänge im Bereich Compliance Management und der Ausbildung zum Chief Compliance Officer.

Der WIRTSCHAFTScampus bietet die beiden aufeinander aufbauenden Fernlehrgänge im Bereich Compliance Management an:

Certified Compliance Officer

  • Versand von 3 umfangreichen Lehrbriefen zum Selbststudium
  • tutorielle Betreuung während des Lehrgangs
  • 2 Tage Präsenzunterricht

Lehrbriefe:

  1. Compliance-Grundlagen
  2. Risiken und Kontrolle
  3. Verantwortung des Compliance Officers

Die Inhalte des Fernlehrgangs Certified Compliance Officer beinhalten u.a. Innerbetriebliches Kontrollsystem (IKS), Risikomanagementsystem (RMS), Ethik-Kodex, Grundsätze ordnungsgemäßer Prüfung von Compliance-Management-Systemen IDW PS 980, ISO 19600 – Richtlinien für ein Compliance Management System, ISO 37001 – Compliance Standard zum Thema Antikorruption.

Certified Chief Compliance Officer

  • Versand von 3 umfangreichen Lehrbriefen zum Selbststudium
  • tutorielle Betreuung während des Lehrgangs
  • 4 Tage Präsenzunterricht

Lehrbriefe:

  1. Compliance in der Organisation
  2. Compliance als Führungsaufgabe
  3. Compliance und Recht

Die Inhalte des Fernlehrgangs Certified Chief Compliance Officer beinhalten u.a. Compliance von Lieferanten und Kunden, Compliance und M&A, Compliance und IT, Compliance auf Führungsebene, Haftung der Geschäftsführung, Arbeitsrecht und Compliance, Kartell- und Wettbewerbsrecht, Geldwäsche, ISO 19600, ISO 37001

Quellen:

Entwurf eines IDW Praxishinweises 1/2016: Ausgestaltung und Prüfung eines Tax Compliance Management Systems gemäß IDW PS 980 StFA 2016

Anwendungserlass zu § 153 AO – Bundesministerium für Finanzen – 2016

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